Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Duisburg, auf der A 42, FR Dortmund, km 12,288 außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 119 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan mit Frontfoto .

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Duisburg übersandte Formular Anhörung

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