Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Eberswalde, Drehnutzstraße, Hnr. 28-32, FR Heegermühler Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 47 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Eberswalde übersandt.

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