Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Einbeck, Gemeinde Wenzen, auf der B 64, Burgstr., Parkplatz Försterbrink, FR Eschershausen wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 79 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nordheim übersandt.

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