Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ellerstadt, Gem. Ellerstadt, A 650, km 12,2, FR Bad Dürkheim außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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