Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erding, Franz-Brombach-Straße, i.H. Fußgängerüberweg  die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 22 km/h bei zulässigen 30 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV 3 mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 52 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Erding übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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