Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Erlangen, auf der A 3, Ri. Frankfurt, im Abschnitt 660, bei km 2.9 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 88 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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