Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Essen, auf der BAB 40, in FR Bochum, Höhe km 63,522 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 130 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stadt Essen übersandt.

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