Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, auf der Guildfordallee, auswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 109 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Lasergerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Vordruck Anhörung

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