Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Granadaallee, Ecke Suwonallee, S-N stadtauswärts mit 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von  Bußgeldstelle Freiburg übersandt.

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