Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, Schützenalleetunnel, rechte Spur, stadteinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 74 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Induktionsschleifenmessung und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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