Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gernsheim, Stadthausstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 7 km/h (verkehrsberuhigter Bereich) 28 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit TraffiStar S 350 und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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