In Glauchau, S 288, Meeraner Str. FR BAB 4 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit D1 TraffiStar s 350 MiniRack mit Frontfoto ergab 66 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Ennepe-Ruhr-Kreis übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren.
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