In Göttingen, Helvesanger, ggü. 42, Rtg. Zehntscheunerstraße wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden 49 km/h mit PoliScan Speed FM 1, bei zulässigen 20 km/h. Beweismittel: Messprotokoll und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Göttingen übersandte Zeugenfragebogen

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