In Gottmadingen, auf der BAB 81, bei km 731,270, Singen – Schaffhausen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab 87 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

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