Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Steinberger Str. Höhe Nr. 28, FR Steinhagen, in Gütersloh die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 53 km/h, zulässig waren 30 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto mit Speedophot RADAR
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Gütersloh übersandt.
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