Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der Köhlbrandbrücke, bei 2290 m, i.R. Waltershof die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Lasergerät und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 87 km/h bei erlaubten 60 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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