Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hannover, B 6, Westschnellweg, Höhe Limmerstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 67 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit Poliscan F1 HP und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Hannover übersandt.
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