Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,680, Singen – Stuttgart die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 108 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 28 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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