Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Elmenhorst, im OT Siebenbergen, auf der L 82 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 97 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Stormarn  übersandt.

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