Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 28.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Mannheim, Dammstraße, Höhe Lortzingerstr. Richtung  Messplatz um 23 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Multanova VR 6 F DIGITAL 53 km/Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.