Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 28.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Mannheim, Dammstraße, Höhe Lortzingerstr. Richtung Messplatz um 23 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Multanova VR 6 F DIGITAL 53 km/Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim
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