In Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, Abschnitt 1040, bei km 9.694, li. Spur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto ergab 102 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungsordnungswidrigkeit

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