Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 28.08.2015 in Köln, auf der BAB 3, km 0,80, AS Königsforst, AK Köln Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen um 21 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessumg, TraffiStar TS330 Stationär 121 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln
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