Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhewurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 113 km/h, bei zulässigen 80 km/h, um 33 km/h festgestellt. Beweismittel: Sensormessung, Foto, mit stat. Messsystem TraffiStar S 330

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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