Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, in Höhe km 213,897, Karlsruhe München die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 155 km/h bei zulässigen 100 km/h durch Sensormessung, mit stat. Geschwindigkeitsmesssystem TraffiStar S 330 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 55 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte AnhörungAnhörung

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