Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leverkusen, BAB 1, Rheinbrücke, bei km 406,421, Spur mi. FR Koblenz die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 85 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Leverkusen übersandte Vordruck Anhörung

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