Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainhausen, auf der A 45, NK 006, km 0,6, AD Seligenstadt, FR A 3 Würzburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 89 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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