Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mainz, Gem. Mainz, BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lichtschrankenmessung mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 112 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren

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