Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mainz, Gem. Mainz, BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 108 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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