Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Mannheim, B 38a, Höhe Flughafen, Ri. Neckarau außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed stat., Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mannheim übersandte Formular Anhörung
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