Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mechernich, auf der B 266, vor Ampelkreuzung Enzener Straße, FR BAB A 1 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 92 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit K 1 TraffiStar S 330, Messfoto, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandt.
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