Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mönchengladbach, A 61, km 34,640, RF Koblenz die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit PoliScan ergab 105 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mönchengladbach übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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