Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, in Höhe km 53,252, RF DO die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 104 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 24 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr übersandte Zeugenfragebogen

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