Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, Ri. Dortmund die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 104 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr übersandt.
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