Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münchweiler, Gem. Münchweiler, B 10, Regenrückhaltebecken, FR Landau die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Lichtschrankenmessung mit Foto 114 km/h bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen
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