Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuenburg, auf der BAB 5, bei km 779,860, Basel – Karlsruhe die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 148 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Messung mit Lasergerät PoliScan Speed und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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