Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nörten-Hardenberg, B 446, Abs. Nr. 80, Station 596, km 0,51, Höhe Tennisplatz, FR Reyershausen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 18 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan FM1 wurden 68 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordheim übersandte Zeugenfragebogen
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