Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, auf der Schepfenreuther Hauptstraße, in Höhe Nummer 65, Richtung Bamberger Str. die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 10 km/h 38 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Radarmessung und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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