Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Oberhausen, Konrad-Adenauer-Allee, B 223 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 95 km/h, bei zulässigen 60 km/h, um 35 km/h festgestellt. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Oberhausen übersandt.

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