Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Orsingen – Nenzingen, auf der BAB 98, bei km 129,040, Stockach – Singen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 125 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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