Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Reken, 67, Fahrtrichtung Dülmen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 96 km/h bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 26 km/h und führte zur Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Vordruck Anhörung
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