Auf der B 103, in Rostock, Ecke Güstrower Straße, in Richtung Warnemünde wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 12 km/h überschritten. Gemessen wurden 72 km/h mit PoliScan Speed, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandte Anhörung
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“