Auf der B 103, in Rostock, Ecke Güstrower Straße, in Richtung Warnemünde wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 12 km/h überschritten. Gemessen wurden 72 km/h mit PoliScan Speed, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandte Anhörung

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