Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Saarbrücken, Alt Saarbrücken, auf der A 620, Höhe Bismarckbrücke, Rtg Mannheim, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 103 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Foto, Lasermessverfahren
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung zur Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde von Bußgeldstelle Saarbrücken übersandt.
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