Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 78 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen von Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart übersandt.