Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Rudolf-Sophien-Stift die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 83 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.

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