Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stuttgart – West, Geißeichstraße, gegenüber Haus-Nr. 25, Richtung Rotenwaldstr,. wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 51 km/h, bei zulässigen 40 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat
Zahlungsangebot über 50,00 € Verwarnungsgeld / Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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