Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2 FR F – Basel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 144 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”