Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2 FR F – Basel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 144 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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