Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wiesbaden, auf der A 66, bei km 28,690, Fahrtrichtung Rüdesheim um 16 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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