Am 14.10.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Darmstadt, Magdalenenstrasse, geg. 25, Rtg. Alexanderstrasse mit 37 km/h bei erlaubten 30 km/h um 7 km/ überschritten. Beweismittel: Radarmessung

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Regierungspräsidium Kassel (Hessen)

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