Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 05.10.2015 in Landshut, Neißestr. überschritten.
Überschreitung um 12 km/h, bei zulässigen 30 km/h, die Radermessung ergab 42 km/h
Verstoß gegen § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG,11.3.2 BKat
Bearbeitung durch Zentrale Bußgeldstelle Regensburg.
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