Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Halberstadt, auf der Harzstraße, in Ri. stadtauswärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 79 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Frontfoto.

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.

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